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Milliardenprogramm für zukunftsfähige Kliniken meistern

Neues Portal liefert Zahlen, Daten und Fakten zum Krankenhauszukunftsgesetz

Per Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) stellen Bund und Länder insgesamt über vier Milliarden Euro Fördergelder bereit. Sie sollen zur Modernisierung der Kliniken dienen. Was gefördert wird und wie die Beantragung erfolgt, erklärt das neue Informationsportal. Es ist eine kostenlose, zentrale Informationsquelle zum Thema Krankenhauszukunftsgesetz.

 

Pünktlich zum Jahresbeginn 2021 startete der Bund ein Investitionsprogramm von drei Milliarden Euro für deutsche Krankenhäuser. Dafür wurde Ende Oktober 2020 das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) verabschiedet. Erklärtes Ziel: Kliniken den Ausbau der modernen Notfallkapazitäten, die Digitalisierung und bessere IT-Sicherheit, Telemedizin und Robotik ermöglichen. Weitere Investitionsmittel in Höhe von 1,3 Milliarden Euro sollen die Bundesländer aufbringen. Die Förderung steht allen Krankenhäusern zur Verfügung, ausgenommen sind nur reine Privatkliniken. Im Krankenhauszukunftsgesetz werden elf Fördersachverhalte definiert.

Je nach Bundesland unterscheiden sich die Termine für die Antragstellung und sind oftmals sehr kurzfristig. Konkrete Vorgaben, bis wann die einzelnen Maßnahmen abgeschlossen sein müssen, existieren nicht. Allerdings müssen Krankenhäuser ab dem 1. Januar 2025 einen Abschlag in Höhe von bis zu zwei Prozent des Rechnungsbetrags für jeden voll- und teilstationären Fall hinnehmen, sofern das Krankenhaus nicht sämtliche in § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 6 der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung aufgezählten digitalen Dienste bereitstellt. Weiterhin sind alle Krankenhäuser gemäß Patientendatenschutzgesetz (PDSG) verpflichtet, bis zum 1. Januar 2022 ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) einzuführen. Auf der Basis des branchenspezifischen Sicherheitsstandards B3S und unter Zugrundelegung der ISO/IEC 27001 müssen die Verfahren von 168 Maßnahmen beschrieben werden. Das ISMS kann ebenfalls über die Fördermittel des KHZG finanziert werden.

Erfahrene Navigatoren kennen den Kurs

Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) haben Krankenhäuser sehr gute Chancen auf eine zusätzliche Finanzierung wichtiger Maßnahmen. Das Regelwerk stellt die Kliniken aber auch vor einige Herausforderungen: Ob Prozedur der Antragstellung oder Fragen nach genauer Vorgehensweise in den einzelnen Projekten sowie Anforderungen des öffentlichen Vergaberechtes – das und vieles mehr sind Hürden bei der Beantragung der Fördermittel und dem späteren Nachweis der ordnungsgemäßen Verwendung. Auch kleine formale Fehler können zu negativen Folgen führen.

Das neue Informationsportal bietet eine kostenlose, strukturierte Darstellung der Vorgehensweise und eine zentrale Informationsquelle zum Thema „Krankenhauszukunftsgesetz“. Klar und übersichtlich, ohne große und komplexe Schemata, sondern mit Zahlen, Daten und Fakten. Die Inhalte des Portals werden kontinuierlich ausgebaut. Für die projektindividuelle Beratung und Begleitung der Kliniken rund um das KHZG und die Einführung des ISMS steht ein Team erfahrener Experten unter der Leitung von POT Project on time GmbH & Co. KG (www.projectontime.de) zur Verfügung.

│Text: Adam Pawelek
│Foto: Egbert Sass